Die Verwirrung könnte kaum größer sein: Seit dem 25. Mai muss die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch an Schulen angewendet werden – doch die meisten Schulleitungen sind darauf kaum vorbereitet. Die eilig von den Kultusministerien veröffentlichten Handreichungen mit verklausulierten Gesetzestexten sind dabei oft wenig hilfreich. Das Schulportal hat Antworten auf häufige Fragen zusammengetragen.